Sehr viele unserer Patienten klagen über Herzrhythmusstörungen. Zur Beurteilung dieser Herzrhythmsstörungen ist eine EKG-Dokumentation unerlässlich. Da die Störung nicht immer zum Zeitpunkt der Untersuchung in der Praxis vorliegt, ist eine längere Aufzeichnung des EKGs erforderlich. Beim Langzeit-EKG tragen Sie 24 Stunden einen EKG-Recorder bei sich, mit dem fortlaufend die Herzströme digital aufgezeichnet werden. Dadurch können Herzrhythmusstörungen registriert und beurteilt werden. Das Gerät wird in der Praxis angelegt. Am nächsten Morgen bringen Sie es wieder in die Praxis zurück und wir beginnen mit der Analyse.
Es handelt sich um sehr kleine Geräte, die mit einem Chip ausgestattet sind und die Daten digital speichern.